„Im Sinne dieser Deklaration bedeutet der Ausdruck ‘Intoleranz und Diskriminierung auf Grund von Religion oder Glaube’ jede Unterscheidung, Ausgrenzung, Einschränkung oder Bevorzugung auf Grund von Religion oder Glaube, die den Zweck oder die Auswirkung hat, die Anerkennung, den Genuss oder die Ausübung der Menschenrechte oder fundamentaler Freiheiten auf gleichberechtigter Basis aufzuheben oder zu behindern.“
Artikel 2.2, Beseitigung aller Formen von religiöser Intoleranz, Vereinte Nationen, Resolution 48/128 (1993)
Es gab zahlreiche Behauptungen und Resolutionen der tibetischen Exilregierung, die Shugden Praktizierende mit dem Ziel verleumdeten, sie vollkommen aus der tibetischen Exilgemeinde zu vertreiben.
Bei dem Versuch, von ihrem klaren Verstoss gegen die Menschenrechte abzulenken, enthalten diese Erklärungen oft einen Satz oder Abschnitt, in dem geleugnet wird, dass man die Religionsfreiheit einschränke. Zum Beispiel heisst es in der Resolution der Versammlung der Delegierten des tibetischen Volkes vom 17. März 2014 unter Punkt 3:
(3) Betrachtet die Aktionen der Dolgyal Anhänger klar als politisches Werkzeug, um unter dem Einfluss und der Täuschung von finanziellem Gewinn in der tibetischen Gemeinde Zwietracht zu säen und um Seine Heiligkeit den Dalai Lama mit haltlosen Behauptungen zu verunglimpfen. Das Parlament möchte klarstellen, dass das nichts mit Religionsfreiheit zu tun hat.
Weiter betrachtet die Dolgyal Anhänger und andere – die dem Glauben und der tibetischen Gemeinde mit den Machenschaften der chinesischen Regierung grossen Schaden zufügten und gegen das Gesetz des Karma verstossen – auch als Kriminelle der Geschichte. 20
Im gleichen Punkt kriminalisieren sie alle, die Shugden verehren für das blosse „Verbrechen“ des Glaubens und behaupten, das habe „nichts mit Religionsfreiheit zu tun“. Sie sagen, dass die Menschen weiterhin Shugden verehren könnten, aber wenn sie es tun, werden sie als Kriminelle betrachtet und behandelt – das ist eine klare Verletzung ihrer grundlegenden Menschenrechte.
Wie Dr. Martin Mills feststellt, ist die Behauptung, dass die Freiheit der Shugden Anhänger zu praktizieren nicht eingeschränkt sei, „schlicht unehrlich“. 21
Die Vorwürfe an die tibetische Exilregierung genauer beschreibend, sagt er: „Shugden Anhänger wurden gewaltsam aus den Reihen der tibetischen Exilgemeinden verstossen (eine Verbannung, die individuell katastrophal ist wegen der Staatenlosigkeit der tibetischen Flüchtlinge innerhalb des indischen Staates und der Wichtigkeit der gegenseitigen Unterstützung der Netzwerke in der Exilgemeinde).“ 22