“Niemand darf einem Zwang ausgesetzt sein, der seine Freiheit beeinträchtigt, eine Religion oder Glauben frei zu wählen.”
Artikel 1.2, Deklaration über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Benachteiligung aufgrund von Religion oder Glauben. Vereinte Nationen, Resolution 36/55 (1981)
Erzwungene Bekehrungen oder Vertreibungen aus Klöstern
Am 21. März 1996 verkündete der Dalai Lama bei einer öffentlichen Unterweisung, dass er die Verehrung von Dorje Shugden verbieten würde.1 Sein Privatbüro schickte Briefe (mit einer Tonaufnahme der Worte des Dalai Lama) an Regierungsstellen, Klöster, Verbände usw., um dieses Verbot bekanntzumachen. Der Brief gebietet die “totale Durchsetzung dieses Dekrets durch jeden und jedermann.”2
Viele Shugden Verehrer wurden durch die Vertreibung aus Klöstern, die Zerstörung von Shugden Statuen und Schreinen und die Angst vor öffentlicher Demütigung und Ächtung gezwungen, sich dem Verbot des Dalai Lamas zu fügen.
1996 - Der Beginn der Vertreibungen
Im Juli 1996 demonstrierten Shugden Mönche friedlich gegen das Verbot ihrer Praxis. Elf Mönche wurden, einfach weil sie an diesen friedlichen Protesten teilgenommen hatten, aus ihren Klöstern vertrieben.
Diese Vertreibungen sind eine direkte Zuwiderhandlung der Menschenrechte auf Äußerung und friedliche Versammlungen, festgeschrieben in der Universellen Erklärung von Menschenrechten.
Zwischen 1996 und 2008 setzten viele Klöster das Verbot des Dalai Lama energisch um, einige Klöster aber versuchten die Durchsetzung des Verbots zu verzögern oder setzten es nur teilweise durch.
2008 - Eine massive Eskalation
Nicht damit zufrieden, bestand der Dalai Lama im Januar 2008 darauf, dass alle Mönche, die weiterhin Shugden verehrten, aus ihren Klöstern vertrieben werden mussten.
Unter Aufsicht von Regierungsbeamten werden alle Mönche aufgefordert, einen Schwur zu leisten, in dem sie sich von ihrem Glauben an Shugden abkehren. Jeder Mönch, der es ablehnt, sich dieser erzwungenen Bekehrung zu fügen, wird aus seinem Kloster vertrieben und bettelarm und heimatlos gemacht.
Allein in einem Monat, im Februar 2008, werden 900 Mönche aus ihren Klöstern vertrieben, einfach weil sie nicht bereit waren, ihren Glauben an Shugden aufzugeben.
Das Versagen, die Menschenrechte zu verteidigen
Amnesty International wurde von der Vertreibung aus den Klöstern und anderen Menschenrechtsverletzungen informiert, lehnte es jedoch ab die Sache zu untersuchen.3
Obwohl die Internationale Liga für Menschenrechte, Human Rights Watch und Amnesty International die Vertreibung aus Klöstern in Tibet als Menschenrechtsverletzung bezeichnen4, haben sie bisher darin versagt, die Rechte der Tibeter im Exil zu verteidigen.
Dr. Martin Mills, ranghoher Dozent für Anthropologie an der Universität von Aberdeen, hat sich zu dieser Heuchelei geäußert.
“Amnesty [sieht] in der Vertreibung von Mönchen aus tibetischen Klöstern durch chinesische Beamte ein Beispiel “gravierender Menschenrechtsverletzungen” in der Region. Doch ähnliche Begebenheiten im Exil, […] werden als weniger gravierend angesehen, ungeachtet ihrer identischen Auswirkungen.”
- Dr. Martin Mills, Universität von Aberdeen
Unter dem wachsamen Auge der Regierungsbeamten mussten alle Mönche des Ganden Shartse Klosters, Mundgod, Indien, laut einen Eid vorlesen, die Verehrung von Dorje Shugden aufzugeben.
Der Dalai Lama ist persönlich für die Vertreibung von Hunderten von Mönchen aus ihren Klöstern verantwortlich.